Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts biete ich meine Expertise an, wenn Sie vor wichtigen Entscheidungen stehen, sei es die Gründung eines Start-ups, einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, oder wenn Sie Klärungsbedarf bei der Auflösung einer Gesellschaft haben. Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass rechtssichere Regelungen und eine sorgfältige vertragliche Gestaltung die Grundlage für ein erfolgreiches Miteinander der Gesellschafter sind.

Oft ergeben sich Schnittstellen zur Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände sowie zur Lösung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder beim Erwerb von Beteiligungen.

Bei Unternehmenskäufen oder dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen tauchen oft haftungsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen auf. In solchen Situationen geht es oft um erhebliche Geldbeträge, daher ist es ratsam, sich in rechtlicher Hinsicht professionell beraten zu lassen. Lassen Sie uns darüber sprechen – sollte eine Einigung im Vorfeld nicht möglich sein, vertrete ich Sie engagiert und entschlossen, gegebenenfalls auch vor Gericht.

In Bezug auf das Gesellschaftsrecht sind meine Tätigkeitsfelder insbesondere:

  • Abfassung von Gesellschaftsverträgen: Die Erstellung von Gesellschaftsverträgen, die die Beziehung zwischen den Gesellschaftern regeln und rechtliche Grundlagen für das Unternehmen schaffen.
  • Vorbereitung der Gründungsunterlagen: Unterstützung bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und Formalitäten für die Gründung einer Gesellschaft.
  • Beratung bei Sachgründungen: Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Sachgründungen, bei denen Vermögenswerte als Einlage in die Gesellschaft eingebracht werden.
  • Kapitalerhöhung/-herabsetzung: Beratung bei Kapitalmaßnahmen, sei es die Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals einer GmbH oder einer anderen Kapitalgesellschaft.
  • Unternehmenskaufvertrag: Erstellung und Prüfung von Verträgen beim Kauf eines Unternehmens.
  • GmbH-Anteilskaufvertrag: Erstellung und Prüfung von Verträgen beim Kauf von GmbH-Anteilen.
  • Nachfolgeregelung: Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen.
  • Management Buyout: Rechtliche Beratung bei Management-Buyout-Transaktionen, bei denen das Management eines Unternehmens dieses erwirbt.
  • Liquidation/ Übernahme des Amtes des Liquidators: Beratung bei der Abwicklung und Liquidation von Gesellschaften oder bei der Übernahme des Amtes des Liquidators.
  • Not- bzw. Interims-Geschäftsführung: Unterstützung bei der kurzfristigen Geschäftsführung in besonderen Situationen, etwa in Krisenzeiten.

Ihre geschäftlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht sind bei mir in erfahrenen Händen, und ich stehe Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre rechtlichen Interessen gewahrt bleiben und Sie Ihr Unternehmen erfolgreich führen können.

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